Beiträge

Der monatliche Beitrag richtet sich nach den gebuchten Zeiten Ihres Kindes und beinhaltet alle Betriebskosten der Kindertagesstätte.
Voranmeldungen und Besichtigungen der Einrichtung sind nach telefonischer Absprache, jederzeit möglich.

Seit 01.09.2022 gelten folgende Beiträge für unsere KiTa:

Durchschnittliche tägl. Nutzungszeit Krippe Kindergarten Ermäßigungsbeitrag für Geschwisterkinder Elternbeitragszuschuss gemäß Art. 23 BayKiBiG
>3-4 149 € --- 2. Kind -25 €
3. Kind -50 €
100 € pro Monat
>4-5 160 € 135 € 2. Kind -25 €
3. Kind -50 €
100 € pro Monat
>5-6 171 € 145 € 2. Kind -25 €
3. Kind -50 €
100 € pro Monat
>6-7 182 € 155 € 2. Kind -25 €
3. Kind -50 €
100 € pro Monat
>7-8 193 € 165 € 2. Kind -25 €
3. Kind -50 €
100 € pro Monat
>8-9 204 € 175 € 2. Kind -25 €
3. Kind -50 €
100 € pro Monat
>9-10 215 € 185 € 2. Kind -25 €
3. Kind -50 €
100 € pro Monat

Die Beiträge für Kinder unter 3 Jahren beinhalten:
· 5,00 € für Spielgeld
· 15,00 € für Frühstück
· 12,00 € Investitionsbeitrag Möblierung und Außenspielgeräte.


Die Beiträge für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt und Schulkinder beinhalten:
· 5,00 € für Spielgeld
· 15,00 € für Frühstück
· 6,00 € Investitionsbeitrag Möblierung und Außenspielgeräte.

 

Die Beiträge werden pro Kitajahr (September bis August) für 12 Monate erhoben.
Pro Mittagessen, das bestellt wird, werden derzeit zusätzlich mit dem Elternbeitrag eingezogen:
· 2,90 € für Kinder unter 3 Jahren
· 3,10 € für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintrit

 

 

  • Kinderkrippe

Der Freistaat Bayern entlastet Eltern von Kindern ab dem zweiten Lebensjahr unter bestimmten Voraussetzungen, finanziell bei den Elternbeiträgen.

Unter folgendem Link können Sie sich Infos und Anträge über das bayerische Krippengeld einholen.

 

https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/index.php

 

  • Kindergarten

 

Die Bayerische Staatsregierung bezuschusst seit April 2019 den Kitabesuch für alle Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis zum Schulbeginn mit monatlich 100,00 Euro pro Kind einkommensunabhängig. Der Betrag wird von den untenstehenden Beträgen automatisch abgezogen.

 

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung auf Antrag ganz oder teilweise erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 Abs. 1 Nr. 3 i.V.m. Abs. 3 SGB VIII). Reicht Ihr Einkommen nicht aus, um die Kosten der Tageseinrichtung zu bestreiten, können Sie beim Fachbereich Jugend und Familie einen Antrag auf Übernahme der Gebühren einer Tageseinrichtung stellen

 


Antragsvordrucke gibt es beim Landratsamt oder unter folgendem Link

 

https://www.lkr-lif.de/landratsamt/jugend-und-familie/jugendamt/209.Uebernahme-von-Teilnahmebeitraegen-und-Tagespflegekosten.html